§1 Begriffsbestimmungen
- Buchung: die verbindliche und kostenpflichtige Anmeldung eines Teilnehmers durch den Kunden.
- ComConsult Informationsservice: ein E-Mail-Service, mit dem die ComConsult GmbH den Teilnehmer vor, während und nach der Veranstaltung über aktuelle Entwicklungen informiert und mit der Zeitschrift „Der Netzwerk Insider“ tiefgehende Technologie-Analysen liefert. Darüber hinaus informiert der E-Mail-Service über Veranstaltungen und neue Themen.
- Hybrid-Veranstaltung: eine Veranstaltung mit Teilnehmern sowohl vor Ort im Tagungshotel als auch per Online-Anbindung.
- Inhouse-Schulung: eine spezifisch auf den Kunden zugeschnittene Schulung, entweder als Präsenz- oder Online-Veranstaltung.
- Kunde: ein Unternehmen, das für seine Mitarbeiter entweder über comconsult.com oder per E-Mail, Fax oder Post einen Platz bei einer Veranstaltung kostenlos reserviert oder verbindlich kostenpflichtig bucht.
- Online-Teilnahme: die Teilnahme an einer Veranstaltung unter Verwendung von Kommunikations- und Kollaborationssoftware (Microsoft Teams).
- Online-Veranstaltung: eine Veranstaltung, die ausschließlich unter Verwendung von Kommunikations- und Kollaborationssoftware (Microsoft Teams) online durchgeführt wird.
- Paket: eine Reihe von didaktisch aufeinander aufbauenden Seminaren mit abschließender Zertifizierung und ggf. Prüfung zum
- ComConsult Certified Network Engineer,
- ComConsult Certified Voice Engineer.
- Platzreservierung: eine unverbindliche und kostenfreie Interessensbekundung des Kunden an der Teilnahme einer Veranstaltung.
- Präsenzteilnahme: die Vor-Ort-Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung in einem Veranstaltungshotel.
- Präsenzveranstaltung: eine Veranstaltung, die mit Teilnehmern vor Ort in einem Tagungshotel durchgeführt wird.
- Seminar: eine regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung zu aktuellen Themen der Informationstechnologie.
- Sonderveranstaltung: eine nicht regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung zu Teilbereichen der Informationstechnologie.
- Teilnehmer: eine vom Kunden für eine Veranstaltung oder ein Paket verbindlich angemeldete natürliche Person.
- Unternehmer: eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
- Veranstaltung: herstellerneutrale Seminare und Sonderveranstaltungen zu aktuellen Themen der Informationstechnologie.
§2 Allgemeines, Kundenkreis
- Alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von kostenfreien Reservierungen oder kostenpflichtigen Buchungen sowie Beauftragungen von Inhouse-Schulungen von unseren Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies schließt die Aufnahme in den ComConsult Informationsservice als Bestandteil einer Buchung ein.
- Das Angebot auf unserer Webseite (https://www.comconsult.com/seminare-und-sonderveranstaltungen/), in unseren Werbe-E-Mails und in unseren Prospekten richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
§3 Vertragsschluss
- Die Angebote auf unserer Webseite (https://www.comconsult.com/seminare-und-sonderveranstaltungen/), in unseren Werbe-E-Mails und in unseren Prospekten sind unverbindlich.
- Durch Buchung einer Teilnahme über Internet, per Brief oder Fax macht der Kunde ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an einer Veranstaltung. Der Kunde bleibt vier Wochen an sein Angebot gebunden; wir können das Angebot des Kunden bis zum Ablauf der vierten Woche annehmen.
- Die Platzreservierung durch den Kunden stellt kein Angebot dar. Bei Präsenz-Veranstaltungen (nicht garantiert) verfällt die Platzreservierung 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn automatisch, bei Online-Veranstaltungen (nicht garantiert) 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
- Der Vertrag kommt ausschließlich mit der Annahme in Textform durch die ComConsult GmbH zustande.
- Buchungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
- Erreicht der ComConsult GmbH eine Buchung zehn oder weniger Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn, kann aus organisatorischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass der Name des Teilnehmers auf der Teilnehmerliste erscheint und gebuchte Seminarunterlagen in Papierform zum Schulungsbeginn für ihn bereitliegen. ComConsult ist aber darum bemüht, auch bei kurzfristigen Anmeldungen den vollen Service zu bieten.
- Für Inhouse-Schulungen gilt abweichend von Abs. 1, dass die ComConsult den Kunden ein Angebot in Textform unterbreitet. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch den Kunden zustande.
§4 Preise und Zahlung
- Die ComConsult GmbH behält sich Änderungen der Teilnahmekosten vor. Es gelten die beim Vertragsschluss auf comconsult.com ausgewiesene Teilnahmekosten.
- Die Teilnahmekosten verstehen sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
- Die Teilnahmekosten beinhalten neben der Teilnahme:
- Die Vortragspräsentationen in elektronischer Form,
- Ein Teilnehmerzertifikat (bei Sonderveranstaltungen nur auf Wunsch),
- Getränke und Mittagsmenüs an allen Tagen (nur bei Präsenzveranstaltungen), sowie
- Bei mehrtägigen Präsenzveranstaltungen ein Abendessen am ersten Veranstaltungstag, sofern ein Restaurantbesuch aufgrund der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
- Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Barzahlung und Scheckzahlung sind ausgeschlossen.
- Für die Fälligkeit der Teilnahmekosten gilt:
- Bei einer Buchung in der rabattierten Frühbucherphase werden die Teilnahmekosten mit Ablauf der Frühbucherphase fällig.
- Bei einer Buchung außerhalb der rabattierten Frühbucherphase werden die Teilnahmekosten sofort nach Erhalt der Rechnung im Voraus fällig, spätestens jedoch mit dem ersten Tag der Veranstaltung.
- Bei Buchung eines Paketes werden die gesamten Teilnahmekosten zum ersten Veranstaltungstag der ersten Veranstaltung fällig.
- Kosten für Prüfungen sind im Rahmen einer Zertifizierung gesondert zu zahlen. Sonderfälle werden mit dem Teilnehmer individuell abgesprochen.
- Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsstunden berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
- Ein Wechsel des Dozenten oder Referenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf begründen keinen Anspruch auf Ermäßigung der Teilnahmekosten.
- Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§5 Zahlungsverzug
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die ComConsult GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern.
- Wenn die ComConsult GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden.
- Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
- Soll die Zahlungsleistung von einem Dritten erbracht werden, haftet der Kunde als Mitschuldner.
§6 Hotelübernachtungen bei Präsenzveranstaltungen
- Die Unterbringung von Teilnehmern im Veranstaltungshotel kann bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu Sonderkonditionen auf eigene Rechnung des Kunden erfolgen.
- Der Teilnehmer hat zur Begleichung der Übernachtungskosten spätestens beim Ein- und Auschecken im Hotel eine Kreditkarte oder alternativ eine Kostenübernahmeerklärung seines Arbeitgebers vorzulegen. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Hotels.
- Die ComConsult GmbH übermittelt lediglich dem Kunden die vom Veranstaltungshotel für die Veranstaltung geltenden Konditionen und dem Hotel die Namen der Teilnehmer, für die der Kunde Übernachtungen buchen möchte. Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen Veranstaltungshotel und dem Kunden zustande.
§7 Hybridveranstaltungen
- Veranstaltungen können als Hybridveranstaltung durchgeführt werden. In diesem Fall ist sowohl Präsenzteilnahme als auch eine Online-Teilnahme möglich.
- Der Kunde bucht für die Teilnehmer entweder eine Präsenzteilnahme oder eine Online-Teilnahme. Für die Teilnahmekosten gilt § 4 Absatz 1.
- Der Kunde kann die Durchführungsart seiner Buchung bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn ändern. Bei einer Änderung von Präsenz- in Online-Teilnahme erstattet die ComConsult GmbH die Differenz zwischen den Teilnahmekosten für beide Durchführungsarten gem. § 4 Absatz 1. Bei einer Änderung von Online- in Präsenzteilnahme stellt die ComConsult GmbH dem Kunden die Differenz zwischen den Teilnahmekosten für beide Durchführungsarten gem. § 4 Absatz 1 in Rechnung.
- Eine Umbuchung von Online- auf Präsenzteilnahme ist 28 oder weniger Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht möglich.
- Bei einer Umbuchung von Präsenz- auf Online-Teilnahme 28 oder weniger Tage vor Veranstaltungsbeginn gelten die Teilnahmekosten für eine Präsenzteilnahme; eine Erstattung der Differenz zwischen den Teilnahmekosten für beide Durchführungsarten gem. § 4 Absatz 1 erfolgt nicht.
§8 Pakete
- Die Teilnahmekosten eines Pakets setzen sich zusammen aus den rabattierten Teilnahmekosten der einzelnen, zu dem Paket gehörenden, Veranstaltungen.
- Eine Stornierung einzelner Veranstaltungen aus dem Paket bewirkt den Verlust der Rabattierung, für die verbleibenden Veranstaltungen stellt die ComConsult GmbH dem Kunden die Differenz zwischen den rabattierten und den normalen Teilnahmekosten in Rechnung.
§9 Änderungen der Referenten oder im Veranstaltungsprogramm
- Die ComConsult GmbH behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
- Ein Wechsel des Referenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
- Die ComConsult GmbH verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.
§10 Vertragsbeendigung, Stornierung, Garantietermin
- Die ComConsult GmbH behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) abzusagen.
- Im Falle einer Absage wird nach Wahl des Kunden entweder eine kostenlose Umbuchung auf eine spätere Veranstaltung erfolgen (sofern möglich) oder eine Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmekosten erfolgen.
- Für Veranstaltungen, die als „Garantietermin“ gekennzeichnet sind, verzichtet die ComConsult GmbH auf eine Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl. Alle weiteren Regelungen bleiben hiervon unberührt.
- Stornierung durch den Kunden:
- Liegt ein Widerrufsrecht nicht oder nicht mehr vor, ist eine Stornierung bzw. Rücktritt von einer gebuchten Präsenz- oder Online-Teilnahme seitens des Kunden zu den nachfolgenden Bedingungen möglich:
- Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform,
- Eine Stornierung bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist kostenlos,
- Bei einer Stornierung von 30 bis 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 25% der Teilnahmekosten fällig,
- Bei einer Stornierung von 14 bis 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmekosten fällig,
- Bei einer Stornierung von 7 Tagen bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn werden die gesamten Teilnahmekosten fällig,
- Bei Nichterscheinen am ersten Veranstaltungstag werden die gesamten Teilnahmekosten fällig,
- Bei Inhouse-Schulungen bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Danach ist der im Angebot veranschlagte Preis in vollem Umfang fällig.
- Zur Vermeidung von Nichtteilnahme kann der Kunde jederzeit kostenlos einen Ersatzteilnehmer anmelden. Den Namen des Ersatzteilnehmers muss der ComConsult GmbH spätestens 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn in Textform bekanntgegeben werden.
- Eine Stornierung ist bei einer Buchung innerhalb der Frühbucherphase ausgeschlossen. Es kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer gemeldet werden.
- Liegt ein Widerrufsrecht nicht oder nicht mehr vor, ist eine Stornierung bzw. Rücktritt von einer gebuchten Präsenz- oder Online-Teilnahme seitens des Kunden zu den nachfolgenden Bedingungen möglich:
- Stornierung durch Teilnehmer an der Ausstellung auf Sonderveranstaltungen
- Liegt ein Widerrufsrecht nicht oder nicht mehr vor, ist eine Stornierung (d.h. Rücktritt) einer Sonderveranstaltungsbuchung als Teilnehmer an der Ausstellung zu den nachfolgenden Bedingungen möglich:
- Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform,
- Eine Stornierung bis 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist kostenlos,
- Bei einer Stornierung von 55 bis 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird 50% des Rechnungsbetrages fällig,
- Bei einer Stornierung innerhalb von 27 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
- Liegt ein Widerrufsrecht nicht oder nicht mehr vor, ist eine Stornierung (d.h. Rücktritt) einer Sonderveranstaltungsbuchung als Teilnehmer an der Ausstellung zu den nachfolgenden Bedingungen möglich:
- Der Kunde oder Besteller einer Inhouse-Schulung ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch die Stornierung der Veranstaltung ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die von der ComConsult GmbH einbehaltene Stornierungskosten.
§11 Urheberrechte
Die Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Schulungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ComConsult gestattet.
§12 Haftung
- Bei grobem Verschulden der ComConsult GmbH haften wir in voller Schadenshöhe.
- Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist – soweit es sich nicht um vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) handelt – ausgeschlossen. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ansonsten auf die Höhe des Auftragswertes, höchstens aber auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die ComConsult GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Schulungsunterlagen und der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung.
- Die ComConsult GmbH haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Dies gilt nicht soweit ComConsult grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
- Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens der ComConsult GmbH.
- Ausgeschlossen ist unsere Haftung außerdem für Schäden aus Datenverlust, soweit diese daraus entstehen, dass die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale i.S.v. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§13 Datenschutz
- Für die Durchführung ihrer Veranstaltungen erhebt und verarbeitet die ComConsult GmbH personenbezogene Daten ihrer Kunden, Teilnehmer und Aussteller.
- Die ComConsult GmbH wird die von Kunden, Teilnehmern und Ausstellern überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.
- Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung durch den Kunden damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnahmeinformationen gespeichert werden.
- Ein Bestandteil der Buchung ist die Aufnahme in den ComConsult Informationsservice. Soweit von Ihnen nicht anders angegeben, werden wir Sie zukünftig über unsere Produkte und Veranstaltungen informieren bzw. Sie auch per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
- Die ComConsult GmbH garantiert, die personenbezogenen Daten ihrer Kunden, Teilnehmer und Aussteller nicht anderen Unternehmen weiterzugeben, soweit dies nicht im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. Zimmerbuchungen für Hotels).
- Der Kunde, Teilnehmer und Aussteller sind nach Art. 21 Abs. 2 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung dazu berechtigt, dem Erhalt vom Werbeinformationen zu widersprechen. Dazu reichen eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung in Textform. Die E-Mails, die im Rahmen der ComConsult Informationsservice verschickt werden, verfügen außerdem über einen Link, mit dem der Kunde, Teilnehmer oder Aussteller sich jederzeit aus dem E-Mail-Verteiler austragen können.
§14 Gütliche Einigung, anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Die Parteien werden im Falle von Streitigkeiten zunächst versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen.
- Sämtliche Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegen unter Ausschluss des CISG dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Aachen.
Stand: Oktober 2024