aus Netzwerk Insider Ausgabe Januar 2019
„5G“ ist derzeit wieder in aller Munde. Das liegt vor allem daran, dass die Bundesnetzagentur demnächst zwei Mal 60 MHz bei 2 GHz und den Bereich 3,4 bis 3,7 GHz versteigern will. Bis zum 25. Januar können sich die interessierten Unternehmen dafür bewerben. Über die Auflagen ist viel diskutiert worden, insbesondere über die Verpflichtung, bis Ende 2022 mindestens 98% der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s über Mobilfunk versorgen zu müssen. Interessant dabei ist, dass jetzt nur so genannte „Kapazitätsfrequenzen“ versteigert werden, man aber für die Versorgung der ländlichen Gebiete „Flächenfrequenzen“ benötigt, also Frequenzen unter 1 GHz, die gute Reichweiten und Durchdringung von Gebäuden versprechen. Diese Frequenzen sind aber bereits an die Provider vergeben.
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