Durch das Coronavirus erleben Video- und Webkonferenzen einen regelrechten Boom. Die Hersteller reagieren entsprechend und bieten günstige oder sogar kostenfreie Testlizenzen ihrer Cloud-basierten Videokonferenz- und Kollaborationsdienste an, die für einen bestimmten Zeitraum und ohne größeren Implementierungsaufwand genutzt werden können. Dadurch werden neue Möglichkeiten zum Arbeiten im Homeoffice sowie für virtuelle Besprechungen anstelle von Vor-Ort-Tätigkeiten geschaffen – und das schnell und ohne große Investition in die eigene Infrastruktur.
Schnelle Einführung von Cloud-basierten Diensten
Eine Cloud-basierte Lösung, die aus den Standardangeboten der Hersteller besteht, kann deutlich schneller im Unternehmen als eine vergleichbare Plattform im eigenen Rechenzentrum eingeführt werden. So ermöglicht man einer Organisation, kurzfristig auf den gestiegenen Bedarf nach Homeoffice und Videokonferenzen zu reagieren. Allerdings wurde das Angebot von den Unternehmen so gut angenommen, dass es im März zu Überlastsituationen auf Seiten der Cloud-Anbieter kam. Diese haben jedoch schnell reagiert und die eigenen Kapazitäten entsprechend erweitert, sodass es mittlerweile nur noch vereinzelt zu Kapazitätsengpässen kommt.
Da bei Cloud-basierten Lösungen meist der individuelle Internetzugang der jeweiligen Mitarbeiter genutzt wird, müssen zunächst weder zusätzliche Firewall-Regeln oder VPN-Einstellungen für den Zugriff auf das Unternehmensnetz definiert werden, noch wird der Internetzugang des Unternehmens überlastet. Des Weiteren kann gegebenenfalls privates Equipment der Mitarbeiter genutzt werden, sollten kurzfristig keine Laptops zur Ausstattung der Mitarbeiter in ausreichender Form verfügbar sein.
Doch es ist Vorsicht geboten
Die Nutzung von Video- und Webkonferenzen darf nicht unüberlegt und ohne ein entsprechendes Konzept in Angriff genommen werden. Es könnte sonst schnell zu unliebsamen Sicherheitsvorfällen kommen, wie es zuletzt bei einer Videokonferenz des Bayerischen Innenministers geschehen ist. Hier konnten sich Mitarbeiter des Magazins c’t durch eine einfache Brute-Force-Attacke als externe Teilnehmer in die Videokonferenz einwählen [1]. Um dies zu vermeiden, sollten insbesondere folgende einfache Maßnahmen zur Zutrittsbeschränkung von Videokonferenzen ergriffen werden: Absicherung der Konferenz mittels Passwort oder PIN, virtueller Wartebereich für Teilnehmer, Zulassung aus diesem Wartebereich nur von berechtigten Personen.
Aber nicht nur die individuellen Einstellungen, die zur Absicherung von Konferenzen getroffen werden, bergen Risiken, auch die Sicherheit der Plattform selbst sollte überprüft werden. Hier hat sich beispielsweise der Videodienst Zoom in der letzten Zeit nicht gerade mit Ruhm bekleckert [2].
Bei der Neueinführung von Cloud-basierten Video- und Webkonferenzlösungen, die vielleicht noch Funktionen zur Dokumentenkollaboration mit sich bringen, sollte im Vorfeld die Frage gestellt werden, welche Daten und Dokumente in eine Cloud hochgeladen werden dürfen. Denn nur, weil etwas technisch möglich ist, muss es nicht auch sinnvoll sein oder mit den Richtlinien zum Datenschutz konform gehen.
Zudem sollte beachtet werden, dass sich die eigentlich nur für einen begrenzten Nutzungszeitraum geplanten Lösungen schnell etablieren und somit dauerhaft im Einsatz bleiben. Schließlich hoffen die Anbieter mit Ihren Angeboten darauf, dass nach Ablauf der kostenlosen Testlizenz die Lösung weiter genutzt wird, dann aber zum regulären Preis.
Fazit
Insgesamt können gerade in der jetzigen Zeit Video- und Webkonferenzen dazu genutzt werden, um schnell auf den Bedarf nach virtuellen Besprechungen zu reagieren. Langfristig gesehen sollte aber für den Einsatz solcher Lösungen ein entsprechendes Konzept mit Berücksichtigung von allgemeinen Architektur- sowie Sicherheitsaspekten erarbeitet werden.