Jetzt ist es amtlich: Die Nutzung von Fax gilt als unsicher

24.11.2021 / Markus Geller

Der hessische Datenschutzbeauftragte, Alexander Roßnagel, hat in einem interessanten Statement [1] gefordert, dass die Nutzung von Fax-Diensten in Verwaltung, Justiz und im Gesundheitswesen beendet werden sollte.

Laut Pressemitteilung verschwinden in diesem Zusammenhang auch alle Fax-Nummern auf der Homepage des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), dessen Briefkopf, den Visitenkarten sowie in den E-Mails des HBDI [2].

Der Konjunktiv ist hier bewusst gewählt, da der DS-Beauftragte aktuell keine Möglichkeit sieht, die Nutzung tatsächlich zu unterbinden.

Alexander Roßnagel möchte mit dieser Maßnahme auf die Unsicherheit der Datenübertragung per Fax in modernen Kommunikationsnetzen hinweisen, ohne aber, zum jetzigen Zeitpunkt, Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

[1] https://www.heise.de/news/Datenschutzbeauftragter-Gaengiges-Faxen-nicht-mit-der-DSGVO-vereinbar-6194254.html

[2] https://datenschutz.hessen.de/pressemitteilungen/faxnummern-von-der-homepage-genommen

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