Dies könnte man nur verhindern, indem man seine Kunden und Vertragspartner vorher explizit um Einwilligung bittet, auch zukünftig ihre Daten im Vereinigten Königreich verarbeiten zu dürfen.
Eine Anpassung aller Verträge mit sogenannten Standardvertragsklauseln bezüglich verbindlicher interner Datenschutzvorschriften, dürfte jedoch in der Kürze der verbleibenden Zeit kaum möglich sein.
Im Zweifelsfall führt das zu der Erkenntnis, den Datenaustausch komplett zu unterbinden.
Eine weitere Frage, die natürlich im Raum steht, ist der Umgang mit IT-Dienstleistern mit Sitz in Großbritannien. Hat der Brexit Auswirkungen auf solche Unternehmen wie Colt (City of London Telecommunications), British Telecommunications (BT) oder Vodafone?
An dieser Stelle hilft nur ein Blick in die Verträge. In den meisten Fällen wird dort als Vertragspartner die deutsche oder eine europäische Tochter angeführt sein, so dass hier keine Probleme zu erwarten sind, da diese weiterhin europäischem Recht unterworfen sind.
Anders sieht es mit Vertragspartnern aus, die ihren Sitz ausschließlich in UK haben.
Diese verlieren mit dem Austritt ihren Status als EU-Unternehmen und müssen entsprechend behandelt werden. Dies bedeutet nicht, dass die Verträge wirkungslos werden, jedoch müssen die Auswirkungen bezüglich der Einhaltung europäischen Rechts überprüft werden.
Da ein No-Deal-Brexit mit fortschreitender Zeit immer wahrscheinlicher wird, muss unsere Empfehlung daher lauten:
- Bereiten Sie sich vor und nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Daten zu sichern und im Zweifelsfall in die EU zu verlagern.
- Überprüfen Sie Ihre Verträge, um Klarheit über Ihre Vertragspartner zu erlangen.
- Unterbinden Sie jedweden Datenaustauch personenbezogener Daten ab dem Tag des Brexits.
Die Hoffnung auf einen vertraglich geregelten Austritt ist zwar noch nicht tot und vielleicht kehrt ja doch noch ein wenig Vernunft zurück, aber darauf bauen sollte man besser nicht.