Automatisierte Kamerasysteme: Die Zukunft der intelligenten Parkraumüberwachung
21.01.2025 / Cemal Seker
Automatisierte Kamerasysteme bieten für die Überwachung und Verwaltung von Parkräumen zahlreiche Vorteile. Sie haben das Potenzial, die Art und Weise, wie Parkplätze genutzt und verwaltet werden, grundlegend zu verändern. Diese Systeme kombinieren fortschrittliche Kameratechnologie mit Automatisierung und dem Internet der Dinge (engl. IoT), um eine effizientere, günstigere und sicherere Parkraumbewirtschaftung zu ermöglichen.
Eins der Probleme, das mittels smarter Kamerasysteme gelöst werden kann: das erschreckende Ende vom Supermarktbesuch. Ein Szenario, das viele nur zu gut kennen: Man eilt in den Supermarkt, um schnell ein paar Dinge zu besorgen. In der Hektik vergisst man, die Parkuhr rauszulegen – schließlich plant man, nur kurz weg zu sein. Doch wenn man zum Auto zurückkommt, erwartet einen eine unangenehme Überraschung: Ein Knöllchen klebt an der Windschutzscheibe. Das Ärgernis ist groß, so man hat nicht nur den stressigen Einkauf hinter sich, sondern man wird auch noch für eine kleine Unachtsamkeit zur Kasse gebeten. Eine mögliche Lösung wäre das Vorzeigen des erhaltenen Kassenzettels, um dem Strafzettel zu entgehen. Doch hier liegt das Problem: Viele verzichten aus Gewohnheit darauf, den Kassenbon mitzunehmen, oder lehnen ihn an der Kasse dankend ab. Für solche Situationen bieten kamerabasierte Parkraumbewachungssysteme eine sinnvolle Alternative: Sie übernehmen den Nachweis des Einkaufes automatisch – ganz ohne Papierquittung. Dadurch werden nur jene bestraft, die entweder die zulässige Zeit des Parkens überschritten haben oder den Einkauf nie beabsichtigt hatten.
Schließlich zielt das System darauf ab, Falschparker davon abzuhalten, den Supermarktparkplatz zweckentfremdet zu blockieren – sei es durch langes Parken ohne Berechtigung oder ohne überhaupt einen Einkauf im Markt getätigt zu haben. Also warum werde ich, obwohl ich kurze Haltezeiten habe, als rechtmäßiger Kunde dafür bestraft, dass ich nachlässig gewesen bin? Und wie können diese automatisierten Kamerasysteme dort Unterstützung für rechtmäßig Parkende bieten?
Stress lässt uns einfache Dinge schnell vergessen, wie beispielsweise die Parkuhr rauszulegen oder die Quittung aufzubewahren. Durch Kennzeichenerkennung und Zeitstempel kann ein legitimer Kurzeinkauf problemlos nachgewiesen werden. Gleichzeitig ermöglicht die intelligente Überwachung der Aufenthaltszeiten auf dem Supermarktparkplatz eine automatische und faire Verwaltung von Strafzetteln. Dabei übernimmt das Kamerasystem für uns „das Rauslegen einer Parkuhr“.
Dennoch ist die Kritik an einem solchen System nicht zu unterschätzen.
Datenschutzrechtlich sind Bedenken zu äußern, da über den eigentlichen Zweck der Parkraumüberwachung weitere Daten missbraucht werden könnten. So besteht die Möglichkeit, dass Personen von den Kameras aufgezeichnet und deren Bilder weiterverarbeitet werden. Wie diese Daten genutzt oder gespeichert werden, liegt allein in der Verantwortung der Firma, die die Kamerasysteme installiert und betreibt.
Im Vergleich zu herkömmlichen Kontrollmethoden, bei denen speziell eingesetztes Personal auf Supermarktparkplätzen nach Recht und Ordnung schaut, könnten diese Systeme durchaus eine sinnvolle Alternative darstellen. Insbesondere im Hinblick auf die Strafverfolgung von Sachbeschädigungen.
Fazit: Abwägung alternativer Kontrollmethoden gegenüber smarten Kamerasystemen
Derzeit gibt es viele Supermärkte, die auf die klassische Kontrolle von Fremd- und Langzeitparkern durch Personal externer Dienstleister setzen. Hierbei kommt es selbst für legitime Kunden oftmals zu Strafzahlungen, wenn sie vergessen, Parkscheiben auszulegen. Da die Fremdfirmen zur Überwachung des Parkplatzes ein monetäres Interesse an der Ausstellung von Strafzetteln haben, wird oft auch in solchen Fällen eine Zahlung gefordert. Dementsprechend würde das smarte Kamerasystem hier Abhilfe schaffen, indem es den Nachweis eines legitimen Parkvorgangs übernimmt – selbst bei vergessener Parkscheibe. Hinzu kommt die Verfolgbarkeit von Sachbeschädigungen am eigenen Fahrzeug, z.B. wenn die Tür des Nachbarn in die eigene Fahrzeugseite einschlägt und der Schädigende keinen Hinweis über diesen Vorfall hinterlassen hat. Hierbei wird jedoch betont, dass diese Form der Auswertung von Sachbeschädigungen nur zweckgebunden stattfindet, d.h. die Bilder werden nur auf Anfrage des Geschädigten von einer bestimmten Person ausgewertet. Datenschutzrechtlich scheint man sich hier seiner Rolle und Verantwortung also bewusst zu sein.
Nun stelle ich Ihnen diese Frage: Überwachung und Gemütlichkeit oder Geldstrafen und ggf. erschwerter Regress?
Quellen
- https://www.hna.de/verbraucher/videoueberwachung-auf-dem-parkplatz-von-aldi-lidl-und-co-was-sie-beachten-muessen-zr-92089681.html
- https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/supermarkt-parkplatz-video-kamera-ueberwachung-erlaubt-100.html
- https://www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/sensoren-gegen-parksuender-neuer-trick-auf-supermarkt-parkplaetzen-so-werden-sie-sekundengenau-ueberwacht_id_10622314.html
- https://www.gea.de/land_artikel,-kn%C3%B6llchen-dank-ki-und-kameras-doch-es-gibt-kritik-_arid,6747797.html