In einer unserer letzten Veranstaltungen zum Arbeitsplatz der Zukunft sprach mein Kollege Dr. Moayeri von der immensen Bedeutung der Glasfaser im WAN-Umfeld.
Wurden bei einer der Landesverwaltungen in Deutschland in den Neunzigerjahren noch über 90 % aller Leitungen mittels Kupfertechnologie angebunden, hat sich dieses Verhältnis heute umgekehrt. Anders wären die heute üblichen hohen Bandbreitenanforderungen auch nicht zu realisieren. Nur durch den massiven Einsatz von LWL- und WDM-Techniken lassen sich hohe Datenraten bis 20 Tbit/s übertragen.
Auch wenn im Bereich der Geschäftskunden ein tägliches Geschäft, so profitieren Privatkunden vom Breitbandausbau mit LWL noch lange nicht in gleichem Maße – und das hat seine Gründe.
Es macht aus Sicht der Telko-Anbieter einen großen Unterschied, einige „wenige“ Geschäftskunden mit LWL-Technik anzubinden oder über 7 Mio. Hausanschlüsse mit Glasfasern zu versorgen.
Allein die Tiefbauarbeiten verschlingen Unsummen und unterliegen aufwändigen Genehmigungsverfahren, die sich gerade im kommunalen Umfeld lange hinziehen können. Zwar ist der Ausbau von schnellem Internet flächendeckend gewünscht und wird auch zunehmend als Standortvorteil erkannt, jedoch verzögern diverse Einspruchsverfahren vor Ort häufig die schnelle Realisierung.
Vor diesem Hintergrund wird seit 2020 beim DIN eine neue Norm für das Verlegen von Glasfasern und Leerrohren erarbeitet, die mit einem, um es mit einem medizinischen Ausdruck zu beschreiben, minimalinvasiven Eingriff im öffentlichen Raum auskommt: Trenching.
Dieses Verfahren ist zunächst nicht neu, denn es wird schon seit 2015 in Einzelfällen angewendet und erfreut sich auch im Ausland seit Jahren großer Beliebtheit.
Dabei wird mittels einer Fräse ein bis zu 30 cm breiter Graben auf der Fahrbahn oder dem Gehweg geschaffen, in dem das Kabel dann verlegt wird. Der Graben wird anschließend direkt verfüllt und mit Heißasphalt versiegelt.
Diese Methode lässt sich auch in Bereichen mit einer unbefestigten Oberfläche anwenden.
Es stehen von Nano (2 cm Breite) über Micro (2 bis 12 cm) und Mini (12 bis 20 cm) sowie Macro Trenching (20 bis 30 cm) verschiedene Verfahren zur Verfügung, die eine Grabentiefe von bis zu 60 cm ermöglichen.
Mit dieser Technik lassen sich am Tag bis zu 600 m Glasfaser verlegen, ohne aufwändige und bisher übliche Tiefbauarbeiten. Zudem wird auch der Eingriff in den Straßenverkehr minimiert und aufwändige Baustellensicherungen werden vermieden.
Allerdings existiert bisher keine gültige Norm, die das Trenching als ein anerkanntes Tiefbauverfahren ausweist. Zwar ist es laut TKG § 68 als Verfahren zulässig, jedoch hat der Wegebaulastträger, was die Auswahl des Verlegeverfahrens anbelangt, ein Mitspracherecht.
Und hier kommt es eben zu Einwänden, da kein normiertes Vorgehen existiert.
Doch besteht die berechtigte Hoffnung, dass mit einer Verabschiedung der Norm noch in 2022 zu rechnen ist. Dies führt dann hoffentlich zu einer raschen Akzeptanz bei den Wegelastträgern.
Damit gelangt Fiber-to-the-home (FTTH) für alle in greifbare Nähe.
Quellen