Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung
Ab 25.05.2018 gilt in Europa ein weitgehend einheitliches Datenschutzrecht, das durch die Erhöhung der Obergrenze der Bußgelder um mehr als das 70-
fache auf 20 Millionen Euro (bzw. bei Umsätzen von mehr als 5 Milliarden Euro 4% des weltweiten Jahresumsatzes) eine gründliche Vorbereitung auf die neue Rechtslage erforder