DER NETZWERK INSIDER – Ausgabe November 2023
Einstieg in Informationssicherheit: BSI-Checklisten (nicht nur) für Kommunen
von Oliver Flüs
Bei komplexen Themen ist schon der Einstieg eine hohe Hürde. Informationssicherheit ist so ein Themengebiet. Wo steht man, wo soll man anfangen, Lücken zu schließen? Checklisten zur Basis-Absicherung stehen als neues Hilfsmittel vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kurz vor der abschließenden Veröffentlichung.
LoRaWAN in Smart-City-Anwendungen – ist es die richtige Lösung? Eine Übersicht
von Fabian Lesjak
LoRaWAN ist ein viel beachtetes Protokoll für das Internet of Things (IoT). Was für Möglichkeiten gibt es eigentlich, um das Potenzial dieser Technologie in einer Smart City effektiv zu nutzen? Diese und weitere Fragen versuche ich im Folgenden zu beantworten.
PoE-geeignete Verkabelung: Planungshilfen
von Hartmut Kell
Die Planung einer flächendeckenden, anwendungsneutralen Kommunikationsverkabelung vom Verteiler bis zum Endgerät (z.B. als Tertiärverkabelung im Bürogebäude) hat das Ziel, eine Verkabelung bereitzustellen, deren Nutzungszeitraum mindestens 10 Jahre umfasst und die für diesen Zeitraum erwarteten Übertragungstechniken ohne Neu- oder Nachverkabelung sicherzustellen.
Glasfaserquote: EU-Durchschnitt 56 % – Deutschland 19 %
von Dr. Behrooz Moayeri
Die im Titel wiedergegebenen Zahlen aus dem Annex Germany zu dem am 27.09.2023 von der EU veröffentlichten „Bericht zu digitalem Wandel in der EU“ bedürfen keiner Kommentierung. Sie belegen jenseits jeglicher amtlicher Schönfärberei den Zustand eines der zentralen Projekte der deutschen Bundesregierung, wie es in der sogenannten Gigabitstrategie der Bundesregierung formuliert ist. In dem am 13.07.2022 vom Bundesminister für Digitales und Verkehr veröffentlichten Dokument hieß es nämlich: „Übergeordnetes Ziel der Bundesregierung für ein modernes Deutschland ist die flächendeckende energie- und ressourceneffiziente Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus und dem neuesten Mobilfunkstandard, überall dort, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind – auch in ländlichen Gebieten. Dieses Ziel soll bis 2030 erreicht werden… In einem ersten Schritt wollen wir bis Ende 2025 die Versorgung mit Glasfaseranschlüssen auf 50 Prozent aller Haushalte und Unternehmen erhöhen.“
Alte Bekannte in einer Liste von NSA und CISA: die häufigsten Sicherheitslücken
von Dr. Markus Ermes
Die US-amerikanische „Cybersecurity and Infrastructure Agency“ (CISA) und die „National Security Agency“ (NSA) haben einen neuen Bericht über die häufigsten Probleme im Bereich IT-Security veröffentlicht. Es ist dabei erschreckend zu sehen, wie wenig sich diese Probleme ändern.
Planung der IT, ELT, Beleuchtung und der Brandmelde- und Gaswarnanlage für einen Laborraum
mit Ansgar Schulte sprach Christiane Zweipfennig
Nicht nur die Arbeit im Labor ist anspruchsvoll und komplex, sondern auch die Planung der Einrichtung und der benötigten Technik. Neben der Elektro- und Netzwerkplanung sind erhöhte Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen.
Glasfaserquote: EU-Durchschnitt 56 % – Deutschland 19 %
Die im Titel wiedergegebenen Zahlen aus dem Annex Germany zu dem am 27.09.2023 von der EU veröffentlichten „Bericht zu digitalem Wandel in der EU“ bedürfen keiner Kommentierung. Sie belegen jenseits jeglicher amtlicher Schönfärberei den Zustand eines der zentralen Projekte der deutschen Bundesregierung, wie es in der sogenannten Gigabitstrategie der Bundesregierung formuliert ist. In dem am 13.07.2022 vom Bundesminister für Digitales und Verkehr veröffentlichten Dokument hieß es nämlich: „Übergeordnetes Ziel der Bundesregierung für ein modernes Deutschland ist die flächendeckende energie- und ressourceneffiziente Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus und dem neuesten Mobilfunkstandard, überall dort, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind – auch in ländlichen Gebieten. Dieses Ziel soll bis 2030 erreicht werden… In einem ersten Schritt wollen wir bis Ende 2025 die Versorgung mit Glasfaseranschlüssen auf 50 Prozent aller Haushalte und Unternehmen erhöhen.“
Der 2022er EU-Report „Digital Economy and Society Index (DESI)“ für Deutschland gibt folgende Anteile von Haushalten an, die in Deutschland mit Glasfaser bis zum Gebäude versorgt waren:
- 2019: 11 %
- 2020: 14 %
- 2021: 15 %
Extrapoliert man diese Zahlen, d.h. geht man von 3-5 Prozentpunkten Zuwachs pro Jahr aus, kommt man auf eine Quote von maximal 35 % bis Ende 2025 und nicht auf die versprochenen 50 %. Es gibt auch keinen Grund anzunehmen, dass es jetzt und in den nächsten Jahren mit dem Glasfaserausbau plötzlich viel schneller gehen soll als unter wirtschaftlich wesentlich günstigeren Bedingungen bis 2021.
Gründe für den schleppenden Ausbau
Die überwiegend auf Kupferadern basierende Verkabelung für Telekommunikation entstand über einen Zeitraum von mehr als einem Jahrhundert und wurde ausschließlich staatlich finanziert. Der Glasfaserausbau bedarf mindestens genauso viel Finanz- und personeller Ressourcen. Was ist die Lösung der Bundesregierung für diese Aufgabe? Lesen wir beim Digitalminister in dessen Gigabitstrategie nach:
„Die Unternehmen haben Investitionen in Milliardenhöhe in den Gigabitausbau zugesagt. Damit sie ihre Ankündigungen umsetzen können, müssen wir den Ausbau so einfach wie möglich gestalten und Hürden aus dem Weg räumen. Zugleich wollen wir bestehende Versorgungslücken in Festnetz und Mobilfunk, auch im Hinblick auf Teilhabe und Chancengleichheit, endlich schließen und dort, wo sich der eigenwirtschaftliche Ausbau der Unternehmen nicht rechnet, mit öffentlicher Förderung unterstützen.“
Übersetzt in eine ehrliche Formulierung lassen sich die Worte des Ministers Volker Wissing so lesen: „Für den Glasfaserausbau müssen die Unternehmen investieren.“ Der sich nicht lohnende „eigenwirtschaftliche Ausbau“ als Bedingung für öffentliche Förderung ist nämlich Auslegungssache.
Die Praxis zeigt: Die Summe aller Finanzmittel der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft, die in den Glasfaserausbau investiert werden, reicht für eine hundertprozentige Versorgung bis 2030 und das Erreichen der Marke 50 % in nur zwei weiteren Jahren nicht aus.
Es gibt zusätzlich den Umstand, dass Fördermittel nicht abgerufen werden. Und das liegt am zweiten Engpass neben dem finanziellen: der Personalknappheit. Mit welchem Personal soll die kommunale Verwaltung Vergabeverfahren für den Glasfaserausbau durchführen, wenn durch altersbedingte personelle Ausdünnung der Behörden noch dringendere hoheitliche Aufgaben als der Glasfaserausbau auf der Strecke bleiben?
Erste Voraussetzung der Lösung eines Problems ist dessen Erkennung
Wenn ein Problem nicht erkannt oder dessen Existenz nicht zugegeben wird, ist auch dessen Lösung nicht zu erwarten. Eine beliebte Methode der Problemvertuschung ist das Zurechtbiegen der Statistik. Wir kennen das von der Statistik der Arbeitslosenquote: Diese kann man senken, indem man zum Beispiel die Methode der Erfassung ändert.
Beim Glasfaserausbau beschränkt sich der Rückgriff auf geschönte Statistik leider nicht nur auf staatliche Akteure. Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) hat mit dem Stichtag 30.06.2023 eine Marktanalyse veröffentlicht. Diese Marktanalyse spricht von einer Mitte 2023 erreichten „Glasfaserquote“ von 35,6 %. Schaut man genauer hin, liest man, dass es bei den angeblichen 35,6 % um die Angabe geht, welche Wohneinheiten, Unternehmen und Behörden als „Homes Passed“ gelten. Die Definition von „Homes Passed“ ist laut einem Dokument vom „Kompetenzzentrum Gigabit.NRW“ wie folgt:
„Der Begriff der sogenannten homes passed-Versorgung wird in der Praxis häufig im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau sowie mit Statistiken zur Glasfaserversorgung verwendet. Der Begriff ist insbesondere für die Prüfung relevant, ob ein Gebäude durch einen Hausanschluss mit Glasfaser (FTTB) mit angemessenem Aufwand versorgt werden kann. Besondere Bedeutung kommt dem Begriff im Kontext des geförderten Ausbaus zu. Es gilt, dass ein Gebäude, das homes passed mit Glasfaser versorgt ist, nicht förderfähig ist.“
Die HP-Statistik („Homes Passed“) ist daher mit der tatsächlichen Glasfaserquote nicht zu verwechseln, die von der EU für Deutschland mit 19 % angegeben wird. Trotzdem ist die HP-Statistik vom BREKO mit „Glasfaserquote“ betitelt. Diese Statistik weist für den Zeitraum vom 30.06.2022 bis zum 30.06.2023 ungefähr 9 Prozentpunkte mehr „Homes Passed“ auf, um auf 35,6 % zu kommen. So braucht man nur noch knapp 15 %, um bis Ende 2025 die Marke 50 % zu erreichen, d.h. mit dem Tempo in den letzten erfassten 12 Monaten können sich bis zur Bundestagswahl in 2025 die Provider und der Minister gegenseitig auf die Schulter klopfen und zum Knacken der 50 % beglückwünschen. Dann ist auch egal, was die reale Quote sagen wird.
Lehren für die Kunden
Bei näherem Hinsehen entpuppt sich also die Gigabitstrategie der Bundesregierung als Polit-Marketing. Welche Lehren müssen wir Kunden daraus ziehen?
Was Privathaushalte betrifft, folgt aus dem schleppenden Netzausbau in Deutschland, dass sowohl Mieter als auch Erwerber von Wohnimmobilien den Zustand der Netzanbindung bei ihren Entscheidungen mehr als bisher berücksichtigen müssen. Mir ist natürlich bewusst, dass bei hunderttausenden fehlenden Wohnungen viele Menschen froh sein können, überhaupt eine Wohnung zu bekommen.
Unternehmen und Verwaltungen können das immer wichtiger werdende Kriterium der Netzanbindung sicher einfacher berücksichtigen als wohnungssuchende Privatleute. Sinngemäß gilt der Grundsatz, den ich schon seit Jahren bei der Findung von RZ-Standorten betone: Keine Standortfestlegung ohne Klärung der Anbindung.
Schwieriger ist es bei Bestandsimmobilien. Die zentralen Standorte von Unternehmen und Organisationen sind in der Regel bereits über Glasfasern angebunden. Das Problem sind die vielen kleinen Standorte, wenn man etwa an kleine Polizeireviere, Bankfilialen und Läden des Einzelhandels denkt. Je nachdem, ob es sich um eigene oder gemietete Liegenschaften handelt, unterscheiden sich die Handlungsstränge. Geht man bei einer eigenen Immobilie von einer weiteren langfristigen Nutzung aus, zum Beispiel zehn Jahren, muss man zwischen Nutzen und Kosten der Glasfaseranbindung abwägen. Bei Mietobjekten kommt noch der Aspekt hinzu, ob der Vermieter an einem langfristigen Mietverhältnis interessiert ist. In diesem Fall ist zu berücksichtigen, dass eine Glasfaseranbindung den Wert einer Immobilie erhöht. So müssten sowohl Mieter als auch Vermieter an der Glasfaseranbindung interessiert sein. Dies kann der wirtschaftlichen Bewertung der Glasfaseranbindung zugutekommen.
Sind die Kosten der Glasfaseranbindung eines Gebäudes so hoch, dass sie sich auf keinen Fall rechnet, bleibt unter Umständen der Weg der Mediendiversität zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Ausfallsicherheit der Netzanbindung. Mediendiversität kann die parallele Nutzung der bestehenden terrestrischen Verkabelung, der nutzbaren Dienste der Mobilfunkbetreiber, etwaiger Richtfunklösungen oder Satellitenanbindungen bedeuten.