Wenn man an Krankenhäuser denkt, erscheinen oft Bilder von Anamnesebögen, Klemmbrettern und kiloweise Akten und Papier. Doch in der Realität hat die Technologie auch hier längst Einzug gehalten. Während der Fachkonferenz „Das digitale Krankenhaus“ konnte ich mich wieder davon überzeugen, wie viel technisch bereits möglich ist.
Das eigentliche Problem liegt jedoch darin, dass viele innovative Ansätze aufgrund rechtlicher Einschränkungen noch nicht vollständig genutzt werden können. Obwohl zum Beispiel enorme Mengen an Gesundheitsdaten gespeichert werden, aus denen man lernen könnte, ist der Zugang oft beschränkt – zum Beispiel durch datenschutzrechtliche Bedenken.
Trotz dieser Hürden sind bereits beeindruckende Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere im Bereich der Bildgebung in Kombination mit der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI). Dies ist vor allem in der Onkologie und Dermatologie spürbar.
Eine zentrale Frage ist dabei aus technischer Sicht, ob es sich tatsächlich um KI handelt oder einfach um einen hochentwickelten Algorithmus. Ich würde zu Letzterem tendieren, da in Deutschland beispielsweise die Verwendung von selbstlernender KI im Gegensatz zu anderen Ländern noch untersagt ist.
Ein weiteres interessantes Beispiel ist ein Algorithmus zur Früherkennung von Nierenversagen. Dieser überwacht Patientendaten kontinuierlich, benachrichtigt Ärzte zuverlässig im Vorfeld, wenn sich ein drohendes Nierenversagen abzeichnet, und ermöglicht so rechtzeitiges Eingreifen. Die Benachrichtigung erfolgt hier allerdings oft noch über SMS. Zudem gibt es bereits Smart Devices, die zuverlässig einen Herzinfarkt erkennen können. Leider sind sie aufgrund fehlender medizinischer Zulassung bisher nicht nutzbar.
Insgesamt sind die Fortschritte im Gesundheitswesen durch technologische Innovationen beeindruckend. Um das volle Potenzial auszuschöpfen, müssen jedoch regulatorische Hürden überwunden werden, um den Weg für eine effektive und sichere Integration von Technologie in die medizinische Praxis zu ebnen.