Seit dem 27. April gilt in NRW, also auch für die Mitarbeiter der ComConsult, eine Maskenpflicht im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn man sich an eine Gesichtserkennung zur Entsperrung der Smartphones gewöhnt hat, wird die Nutzung der Smartphones nun wieder unbequemer – muss man sie doch erneut auf die „altmodische“ Art entsperren: mit PIN oder Fingerabdruck. Das haben auch die Hersteller erkannt. In diesem Beitrag soll die Herangehensweise von Apple beschrieben werden.
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