Am 31.10.2019 gab die Bundesnetzagentur die Festlegung der Gebühren im Frequenzfenster 3,7 bis 3,8 GHz bekannt. Aus diesem Bereich werden Frequenzen für lokale 5G-Netze zugeteilt. Private 5G-Netze stoßen zum Beispiel dort auf Interesse, wo sich WLAN bisher als nicht zuverlässig genug erwiesen hat. Bisherige WLANs nutzen ein zufallsorientiertes Zugriffsverfahren. Die Übertragungskapazität einer WLAN-Zelle kann durch viele intensiv kommunizierende Stationen ausgeschöpft werden. So kann sich die Wartezeit auf freie Netzkapazität derart verlängern, dass zeitkritische Anwendungen nicht zu betreiben sind.
Solche zeitkritischen Anwendungen gibt es zum Beispiel in der industriellen Fertigung. Regelung und Steuerung in einer Fabrikhalle sind in der Regel zeitkritisch. Daher suchen die Betreiber einiger Industrienetze nach Alternativen zum WLAN.
Die 5G-Standardisierung hat mit der Definition verschiedener Übertragungsprofile auf das Interesse an berechenbaren Funknetzen reagiert. Das Profil Enhanced Mobile Broadband (eMBB) ist für die steigenden Datenmengen vorgesehen, die von den immer leistungsfähigeren mobilen Geräten übertragen werden. Zusätzlich zu eMBB gibt es aber auch die Profile Ultra Reliable Low Latency Communications (URLLC) und Massive Machine Type Communi-cations (mMTC). URLLC soll sehr geringe Latenzwerte ermöglichen. mMTC ist die 5G-Antwort auf das „Internet of Things“ (IoT) und die Erhöhung der Zahl der vernetzten „Dinge“.
Durch den Aufbau eines neuen Funknetzes neben WLAN können einige kritische Applikationen in dieses Netz ausweichen. Dort kann man mit einer restriktiveren Zugangsberechtigung für mehr Ordnung und Zuverlässigkeit sorgen.
Natürlich erfordert ein neues Netz Investitionen. Neben der Technik selbst muss auch die Frequenznutzung bezahlt werden. Mit der neuen Gebührenformel für den Frequenzbereich 3,7 bis 3,8 GHz kann jeder Interessent am Aufbau eines privaten 5G-Netzes berechnen, was die Zuteilung der erforderlichen Frequenzen kosten wird. In der folgenden Tabelle sind zwei denk-bare Szenarien, zum einen in der Industrie und zum anderen in der Forstwirtschaft, dargestellt.
Ein Industrieunternehmen, das für ein Gelände mit der Fläche 20 Quadratkilometer einen Frequenzbereich von 50 MHz zugewiesen bekommt, muss für 10 Jahre mit Gebühren in Höhe von ca. 300.000 € rechnen. Ein Waldbesitzer, der auf 100 Quadratkilometern Forstwirtschaft betreibt, muss für 10 MHz über 10 Jahre Gebühren in Höhe von ca. 50.000 € entrichten.
Mehr über private 5G-Netze sowie deren Abgrenzung zu WLAN und anderen Funktechniken erfahren Sie auf der ComConsult Winterschule, die vom 2. bis 6. Dezember 2019 in Aachen stattfindet. Außer auf das Thema Wireless gehen die Referenten der Winterschule auf die wichtigsten Trends in der IT-Infrastruktur ein, vor allem IoT, Cloud, Rechenzentren und operative IT-Sicherheit.
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