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EU-Gebäuderichtlinie Novelle 2024 (EPBD) und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

In der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (European Performance of Building Directive, EPBD) werden die Vorgaben für gebäudeintegrierte Lade- und Leitungsinfrastruktur der Elektromobilität angepasst. Es lohnt sich, die Vorgaben für die E-Ladeinfrastruktur bei Neubauten und Bestandsgebäuden für Nichtwohngebäude mit dem geltenden Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zu vergleichen.

EU-Gebäuderichtlinie Novelle 2024 (EPBD) und Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) – §71a Gebäudeautomation

Die Gebäudeenergiegesetz-Novelle 2024 definiert erstmalig technische und terminliche Vorgaben bezüglich des Einsatzes von Gebäudeautomationssystemen in Deutschland. Die Einführung des neuen Paragraphen hat ihren Ursprung in der EU-Gebäuderichtlinie (European Performance of Building Directive, EPBD). Somit muss jetzt schon darauf geschaut werden, was in der neuen EPBD-Novelle 2024 gefordert wird, um sowohl den diesjährigen als auch den zukünftigen Vorgaben an die Gebäudeautomation gerecht zu werden. Beim Nachrüsten und Modernisieren der Gebäudeautomation darf das Thema IT-Sicherheit allerdings nicht vernachlässigt werden, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.