Dr. Jens Eckhardt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Dr. Jens Eckhardt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Datenschutz-Auditor (TÜV), Compliance-Officer (TÜV) und IT-Compliance Manager (TÜV).
Seit 2001 ist er als Rechtsanwalt in den Bereichen Datenschutz, Informationstechnologie, Telekommunikation und Marketing tätig. Er berät nationale und internationale Unternehmen in diesen Bereichen – sowohl strategisch (insbesondere beim Outsourcing, der Einführung von neuen Systemen, Prozessen und Technologien und Marketingstrategie und -technologien) als auch fallbezogen (insbesondere bei Anfragen durch Aufsichtsbehörden, gerichtlichen Auseinandersetzungen und Einzelfragen).
Seit über 20 Jahren hält Dr. Eckhardt regelmäßig Vorträge, insbesondere zum Datenschutzrecht und Marketing. Er ist Autor und Mitautor zahlreicher Veröffentlichungen, u.a. einer editierten Textfassung der Datenschutz-Grundverordnung, des Praxisleitfadens Datenschutz und Marketing (Verlag TKMmed!a).
Datenschutzspanne – Pflichten und Stolperfallen der DSGVO
Versagt die Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO), so ist das nicht nur ärgerlich, sondern löst weiter Pflichten nach der DSGVO aus. Die Datenschutzpanne muss grundsätzlich der Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden und unter Umständen sind dann ebenfalls die davon betroffenen Personen zu benachrichtigen. Aufgrund der hierfür kurzen Frist von 72 Stunden müssen Sie mit den Regelungen vertraut sein. Dabei ist gleichgültig, ob der Vorfall verschuldet wurde oder nicht.
Doch seien Sie vorsichtig! Gerade der Inhalt der Meldung und Benachrichtigung kann in einem Bußgeldverfahren oder Schadensersatzprozess gegen das Unternehmen münden. Daher ist allein die Kenntnis der Melde- und Benachrichtigungspflichten nicht ausreichend, sondern die weiteren datenschutzrechtlichen Auswirkungen sind ebenso im Auge zu behalten.
Auftragsverarbeiter befinden sich dabei in einer besonderen Lage: Sie müssen den Auftraggeber als Verantwortlichen informieren, haben dann jedoch keinen direkten Einfluss mehr, obwohl auch sie Bußgelder und Schadensersatzansprüche treffen können. Sie müssen ebenfalls mit Regressansprüchen der Auftraggeber rechnen. Diese Besonderheit muss bereits bei der Gestaltung der Auftragsverarbeitung bedacht werden.
Das Webinar bereitet Sie auf den Ernstfall vor und zeigt Ihnen vorbereitende Maßnahmen auf!
Zusammenfassung der Inhalte des Webinars:
- Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten: Warum, wann und wie Sie melden müssen!
- Meldepflicht des Auftragsverarbeiters: Pflicht, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten
- Die „zweite Welle“ nach der Benachrichtigung: Welche Risiken drohen nach der Meldung?
- Sanktionen und Schadensersatzansprüche: Was droht und warum Sie bereits bei der Meldung darauf achten müssen!
Preis
kostenlos (1 Stunde)
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